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Synagoge

Im Reich erachtete man Juden als recht- und schutzlos. Einzig der Erwerb eines Schutzbriefes sichert ihnen einige Rechte zu. Pro Person und Jahr mussten sie einen Dukaten und eine Gans als Schutzgeld an die Herrlichkeit bezahlen. Dafür durften sie sich frei bewegen, Handel treiben und ihren Gottesdienst frei abhalten. Die Ausübung eines Handwerkes war ihnen generell untersagt. So fanden viele Juden als Schlachter und Viehhändler eine Beschäftigung. Mitte des 19. Jh. war jeder vierte Bewohner des Ortes jüdischen Glaubens. 1852 wurde auch ihnen der Bau einer Synagoge gestattet.

Kontakt

Kirchstraße 47
26452 Sande-Neustadtgödens
Tel: 04422 / 958810
Email: tourismus@sande.de
Website: www.sande.de
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